Elterngeld

Für Geburten seit dem 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des früheren Erziehungsgeldes. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des nach der Geburt wegfallenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro. Anspruchsberechtigte, aber nicht erwerbstätige Elternteile - wie Arbeitslosengeld-Empfänger oder Studenten - erhalten mindestens 300 Euro monatlich.

Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich aus dem Nettoeinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. In der Zeit, in der Elterngeld bezogen wird, darf nicht länger als 30 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden. Ein Elternteil kann höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen. Geht auch der andere Elternteil für mindestens zwei Monate nicht mehr als 30 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nach, so erhöht sich der Anspruch um weitere zwei Monate.

Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden.